General terms and conditions

Translation Agency Lingua Office

1. Geltungsbereich

(1) Die Übersetzungsagentur Lingua Office (nachfolgend Lingua Office) erbringt ihre Dienste gegenüber ihren Auftraggebern ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Lingua Office hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Lingua Office in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Dienstleistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

(3) Bei kaufmännischen Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Leistungsumfang

Die sprachmittlerische Tätigkeit wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

3.Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Lingua Office spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.) bzw. über die Umstände der Dolmetscharbeiten (beteiligte Personen, erforderliche sprachliche Spezifika und Terminologie, Modalitäten etc.) zu unterrichten.

(2) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Lingua Office einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. zur sorgfältigen Vorbereitung der Dolmetscherleistungen notwendig sind (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.), hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe der Lingua Office zur Verfügung zu stellen.

(4) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung der vorstehenden Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Mängelbeseitigung

(1) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss von dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden. Werden innerhalb dieser Frist keine Mängel der Leistung gerügt, so gilt die Übersetzung als ordnungsgemäß abgenommen.

(2) Enthält eine Übersetzung Mängel, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche auftraggebereigene Terminologie zurückzuführen sind, so fallen diese Mängel nicht in den Verantwortungsbereich der Lingua Office.

(3) Rügt der Auftraggeber innerhalb der Frist des vorstehenden Absatz (1) einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch die Lingua Office (Nachbesserung).

(4) Die Mängel sind von dem Auftraggeber so genau wie möglich zu bezeichnen. Der Auftraggeber hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist die Mängel beseitigt werden sollen. Die Lingua Office wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im übrigen innerhalb angemessener Frist, vornehmen.

(5) Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist die Lingua Office berechtigt, auf Basis der von dem Auftraggeber wiederum genau bezeichneten Mängel die Übersetzung ein zweites Mal nachzubessern.

(6) Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt.

(7) Bei einer Rückgängigmachung des Vertrages fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an die Lingua Office zurück.

5. Haftung

(1) Die Lingua Office haftet nur dann auf Schadensersatz, wenn ihr oder ihren Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Diese Freizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus der Übernahme einer Garantie durch den Anbieter oder aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen diese Freizeichnung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Lingua Office.

6. Vertraulichkeit

Die Lingua Office verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Lingua Office personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie ggf. seiner bei Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die Begründung des Vertragsverhältnisses, die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist.

Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Übersetzer die für den Auftraggeber erstellten Texte bei Bedarf als Referenz auf seiner Homepage nennen, bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf.
Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die der Übersetzer im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und den Übersetzer um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

8. Vergütung und Lieferumfang

(1) Dolmetscherdienste und Übersetzungen sind Leistungen, die grundsätzlich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen sind.

(2) Die Vergütung der Leistungen der Lingua Office richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

(4) Falls nicht anders vereinbart, wird der Umfang der Übersetzung anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 50 Zeichen inklusive Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.

(5) Dolmetschertätigkeiten werden nach Stunden berechnet, wobei die letzte Stunde aufgerundet wird, oder nach Tagespauschalen. Bei Dolmetscharbeiten wird die erforderliche Reisezeit, die Reisekosten und eventuelle Tagesspesen für Übernachtung und Verpflegung zusätzlich berechnet.

Im Falle der Kündigung eines Vertrages über die sprachmittlerische Tätigkeit der Lingua Office durch den Auftraggeber trägt dieser die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung angefallenen und nicht mehr abwendbaren, durch den gekündigten Vertrag bedingten Kosten. Hierbei dürfen alle Zahlungen einschließlich der Restabgeltung die Vergütung im Falle eines ungekündigten Vertrages nicht übersteigen.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lingua Office. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Die Lingua Office hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Übersetzung oder sonstige Leistungen und deren späteren Gebrauch durch den Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt im Verletzungsfalle die Lingua Office und gegebenenfalls neben der Lingua Office persönlich haftende Personen von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Lingua Office.

12. Salvatorische Klausel

(1) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.