Recht

Die Rechtssprache ist nicht einfach nur eine Fachsprache im herkömmlichen Sinne. Die

Rechtssprache weist im Vergleich zu anderen Fachsprachen eine Reihe von Besonderheiten

auf, die sie von den Fachsprachen auf dem Gebiet der Technik oder der Naturwissenschaften

deutlich abheben. Sie ist durch einen hohen Abstraktionsgrad und eine nahe Beziehung mit der Allgemeinsprache gekennzeichnet. So muss der juristische Fachübersetzer nicht nur die jeweilige Sprache perfekt beherrschen, sondern auch über ein sehr gutes juristisches Fachwissen verfügen. Die Formulierungen in dieser Textart sind sehr präzise und dürfen keine Mehrdeutigkeit aufweisen. Die falsche Übersetzung kann zu Verwechslungen, Vertragsverletzungen und zusätzlichen Kosten führen. 

Verträge: Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Kooperationsvertrag, Liefervertrag etc. Gerne bieten wir hier unsere Dolmetschdienstleistungen und begleiten Sie zum Notartermin.

Urkunden und Beglaubigungen: Zeugnisse jeglicher Art, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Diplom, Personalien, Fahrzeugschein etc.

AGB, Patentrecht, Vollmachten, geschäftliche Korrespondenz